Wort davor: Lagermiete

lagern
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: mhd. mnd. legeren.

lagern (I)
Erklärung: räumlich.

lagern (I 1)
Erklärung: sich lagern 'Aufenthalt nehmen'.

lagern (I 2)
Erklärung: sich lagern 'belagern'.
lagern (I 3)
Erklärung: jem. aus der Stadt lagern 'ausweisen (lassen)'.
lagern (II)

lagern (II 1)
Erklärung: (einen Schaden) beilegen, jem. entschädigen, eine Buße erlegen.
lagern (II 2)
Erklärung: beilegen, beenden.
lagern (II 3)
Erklärung: ablösen.
lagern (II 4)
Erklärung: jm. das Werk, die Arbeit lagern 'jn. von der Arbeit ausschließen'.
lagern (II 5)
Erklärung: angreifen, verletzen.
vgl. lagen (I).

Wort danach: Lagerstatt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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