Wort davor: Lägerer

Lagergeld
Wortklasse: Neutrum

Lagergeld (I)
Erklärung: urspr. Abgabe für die Einlagerung von Wein, später indirekte Steuer auch auf andere alkoholische Getränke.

Lagergeld (II)
Erklärung: Entgelt für die Lagerung und Aufbewahrung von Waren.
Lagergeld (III)
Erklärung: Geldbetrag als Ablösung der Beherbergungspflicht.
vgl. Herberge (VI), Nachtselde (II).
Wortbildungshinweis: zu 1Lager (II).
Lagergeld (IV)
Erklärung: Gebühr für das Weiden von Schafen?

Wort danach: Lagergewicht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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