Wort davor: Lägerbotschaft

Lagerbuch
Wortklasse: Neutrum

Lagerbuch (I)
Erklärung: Register über herrschaftliche Rechte, daraus: Grundbuch.

Lagerbuch (II)
Erklärung: Aufzeichnungen über die Mitgliederbestand einer Zunft.
Lagerbuch (III)
Erklärung: Aufzeichnungen über den Bestand eines Warenlagers.

Wort danach: Lagerbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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