Wort davor: Lag(e)geld

Lag(e)habde
Wortklasse: Femininum
Erklärung: gesetzmäßiger Besitz, gesetzmäßiges Eigentum.
vgl. lagheven, Laghevent.
Wortbildungshinweis: zu Habde, Lag(e) (I 1).

Wort danach: Lagel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten