Wort davor: Lagbietung

Lagbrüche
Wortklasse: Maskulinum und Femininum
Erklärung: Rechtsverletzung.
sprachliche Erläuterung: nur ae. belegt.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (I 1), Bruch (II 2).

Wort danach: Lagbuchsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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