Lagbrüche
Wortklasse: Maskulinum und Femininum
Erklärung:
Rechtsverletzung.
sprachliche Erläuterung:
nur ae. belegt.
Wortbildungshinweis: zu
Lag(e) (I 1),
Bruch (II 2).
Wort danach: Lagbuchsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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