Wort davor: Lagangut

lagbieten
Wortklasse: Verb

lagbieten (I)
Erklärung: bei der Veräußerung ein Grundstück oder Pfand an drei Dingtagen (I 2) aufbieten (II 4) zur Geltendmachung bestehender Rechte und zum Ausschluß aller nicht geltend gemachten Rechte.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (I).

lagbieten (II)
Erklärung: sich mit dem Reinigungseid vor Gericht von einem Verdacht reinigen.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (I 4).

Wort danach: Lagbietung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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