Wort davor: Ladner
Ladschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Leistung an die Lade (I 3) bei Zuerkennung des Meisterrechts.
Wortbildungshinweis: zu
Lade (I 3).
- Belegtext:
hat aber einer aus diesem handwerk auswendig die 7 jahre gedient ... und mit den meisterstücken bestiend, der soll auch hie zu meisterrecht angesagt werden und soll den 6 geschwornen meistern, so er für
tauglich erkennt wird, einen gulden münze für ihre mühe und mehrers nicht bezahlen, sondern aller anderer ladschaft abgestellt sein
Datierung: 1549
Fundstelle: BayrHdw. 133
Wort danach: 1Ladung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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