Wort davor: Ladestadt

Lad(e)statt, Ladestätte
Wortklasse: Femininum
Erklärung: durch landesherrliches Privileg verliehene (Zwangs-) Niederlage (I 1) insb. für die Schiffahrt, in Österreich auch Lagerplatz für Holz (evtl. zu Lade 'Brett'), in Seehäfen Ort für das Entladen der Schiffe.
sprachliche Erläuterung: auch kontrahiert zu lastatt.
vgl. Anlände, Anlandung, 2Hafen, 2Lad(e)hof.

Wort danach: Ladetag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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