Wort davor: Lädermeister
Lad(e)schein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Bescheinigung über eine Warenladung.
vgl.
Frachtbrief (I),
Frachtzerter,
Frachtzettel,
Fuhrbrief,
Fuhrzettel,
2Lad(e)zettel (I),
Ladungszettel.
- Belegtext:
soll der salzmesser, so oft er einen wagen oder karren mit salz bekommt, dem verpflichteten salzacciser alsogleich den ladschein und die zollzeichen ... vorlegen
Datierung: 1591?
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 542 Anm. 3
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- Belegtext:
wenn der wirth wein, bier oder brantenwein einthut, soll er solches ... dem vorsteher anzeigen und ihm die ladschein und zollzeichen ... zustellen bei straf zweier kleinen frevel
Datierung: 1601?
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 523
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ladeschein, ladezettel, testimonium vecturae
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 528
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- in Google Books
- Datierung: 1782
Fundstelle: Buschmann,Wetter 78
- Belegtext:
lade-schein, oder lade-zettel, ist an einigen orten die benennung eines sonst so genannten fracht-briefes oder fracht-zettels
Datierung: 1801
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 58 S. 638
- Datierung: 1801
Fundstelle: NCCPruss. XI 161
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1805
Fundstelle: HeidelbPolGes. 34
- Datierung: 1811
Fundstelle: AltenburgSamml. III 603
- Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex I 24 u. IV 351
- Datierung: 1816
Fundstelle: AmtsBlWestf. 1 (1816) 326
- Datierung: 1827
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 924
Wort danach: Ladestadt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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