Wort davor: Ladengebühr

Ladengeld
Wortklasse: Neutrum

Ladengeld (I)
Erklärung: das uU. in einer Lade (I 1) aufbewahrte Bargeld in einem Haushalt als Fahrnis.
vgl. Barschaft (I).

Ladengeld (II)
Erklärung: in Livland nach Haken (II) berechneter Beitrag zur Landeslade (II).
Ladengeld (III)
Erklärung: in die Lade (I 3) aus unterschiedlichen Anlässen zu zahlendes Geld.
vgl. Ladengebühr, Schlußgeld, Zunftgeld.

Wort danach: Ladengeschworene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten