Wort davor: Ladengebühr
Ladengeld
Wortklasse: Neutrum
Ladengeld (I)
Erklärung:
das uU. in einer Lade (I 1) aufbewahrte Bargeld in einem Haushalt als Fahrnis.
vgl.
Barschaft (I).
- Belegtext:
gelder, welche tempore mortis eines mannes nicht im hause hinter der frauen schluessel gelegen, koennen nicht als ladengelder consideriret werden
Datierung: 1696
Fundstelle: Bunge,LivlPrR. II 64 Anm. 4
Ladengeld (II)
Erklärung:
in Livland nach Haken (II) berechneter Beitrag zur Landeslade (II).
Ladengeld (III)
Erklärung:
in die Lade (I 3) aus unterschiedlichen Anlässen zu zahlendes Geld.
vgl.
Ladengebühr,
Schlußgeld,
Zunftgeld.
Wort danach: Ladengeschworene
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