Wort davor: Ladelbrief

Ladelohn
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Vergütung für das Verladen von Gütern.
vgl. Abladerlohn, Aufladerlohn, 2Fuhrlohn, Ladegebühr, Laderlohn.

Wort danach: Lademachersgilde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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