Ladelohn
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Vergütung für das Verladen von Gütern.
vgl.
Abladerlohn,
Aufladerlohn,
2Fuhrlohn,
Ladegebühr,
Laderlohn.
Wort danach: Lademachersgilde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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