Wort davor: 1Ladegeld
2Ladegeld
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung:
zu laden 'verladen'.
2Ladegeld (I)
Erklärung:
für das Verladen von Gütern entrichtete Gebühr.
vgl.
Ladegebühr.
- Belegtext:
debent omne vngelt et ladegelt ex toto et complete solvere
Datierung: 1456
Fundstelle: PosenAC. I 237
- Belegtext:
haben geben fur xvi eymer elsasser vnd fur zehen eymer ii virtl francken weins zu fysiren ladegelt und schrotgelt liii guldein r. xi gr.
Datierung: 1459
Fundstelle: MittDBöhm. 42 (1904) 216
- Datierung: 1485?
Fundstelle: HeilbronnUB. II 337
- Belegtext:
so offt wein in eynem leger verkaufft und doch nit geladen würt, so offt seind verkeuffer und keuffer den underkauff zu geben schuldig, aber das ladgelt nit anders, dann so er geladen würdt
Datierung: (vor?) 1511
Fundstelle: HeilbronnUB. III 289
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
das lade-geld von denen eisen-steinen
Datierung: 1666
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 342
- Belegtext:
waag- oder lade geld
Datierung: 1724
Fundstelle: Schmidtill,EisenerzFichtelgeb. 212
- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 68
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- Datierung: 1798
Fundstelle: CSax. I 1299
- Belegtext:
lade-geld ... im bergbaue dasjenige geld, welches von eisen, wenn es auf den hammer-werken verschmelzt wird, als ein concessions-geld, daß es zu kaufen und zu laden gestattet worden ist, dem landes-herrn entrichtet wird
Datierung: 1801
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 58 S. 637
- Datierung: 1815
Fundstelle: Mittermaier,VersuchPrivR. 56
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1824
Fundstelle: Mittermaier,PrivR. 287
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
2Ladegeld (II)
Erklärung:
Frachtgeld für die Beförderung verladener Güter.
bedeutungsverwandt:
Schifflohn.
- Belegtext:
lade-geld ... heißt bey den schiffern die fracht, das frachtgeld von den an einem orte geladenen und ... verfuehrten guetern
Datierung: 1797
J. I. Berghaus, Handbuch für Kaufleute ... II (Münster u. Osnabrück 1797) 37
- Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 198
Wort danach: Ladegeldesgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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