Wort davor: Kustosamt

Kustung
Wortklasse: Femininum

Kustung (I)
Erklärung: wie Kusteid.
vgl. Kust (V).
Wortbildungshinweis: zu kusten (II).

Kustung (II)
Erklärung: ratenweise Bezahlung der Kaufsumme einer Liegenschaft, die darauf bezügliche Zahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Termin, der Zahlungstermin selbst, die die Kaufpreisforderung sichernde Hypothek (NlWB. VIII 620).
Wortbildungshinweis: zu kusten (III).

Wort danach: Kustungbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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