Küsterlohn
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
(regelmäßiges) Entgelt des 1Küsters (I).
vgl.
Küsterakzidentien,
Küstergebühr,
Küstergeld,
Küstergerechtigkeit,
Küsterkorn,
Küsterpfennig.
Wort danach: Küsterpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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