Wort davor: Küsterhof

Küsterin
Wortklasse: Femininum

Küsterin (I)
Erklärung: in einem Frauenkloster die mit dem Küsteramt (I) betraute Nonne.

Küsterin (II)
Erklärung: Frau, die mit dem Läuten der Kirchenglocken und anderen Aufgaben eines 1Küsters (I) betraut ist.

Wort danach: Küsterkorn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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