Küsterkorn
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Abgabe zum Unterhalt des 1Küsters (I) in der Form von Korn (I).
vgl.
Küstergerste,
Küsterhafer,
Küsterhebung,
Küsterlohn,
Küsterroggen,
Küsterzehnt(e).
Wort danach: Küsterleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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