Wort davor: Küsterin

Küsterkorn
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Abgabe zum Unterhalt des 1Küsters (I) in der Form von Korn (I).
vgl. Küstergerste, Küsterhafer, Küsterhebung, Küsterlohn, Küsterroggen, Küsterzehnt(e).

Wort danach: Küsterleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten