Wort davor: Kustboteid

kustboten
Wortklasse: Verb
Erklärung: die Gegenpartei gerichtlich zu einem Eid auffordern.
sprachliche Erläuterung: von Kustbot (II) abgeleitet.

Wort danach: Kustbotung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten