kustboten
Wortklasse: Verb
Erklärung:
die Gegenpartei gerichtlich zu einem Eid auffordern.
sprachliche Erläuterung:
von Kustbot (II) abgeleitet.
Wort danach: Kustbotung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten