Wort davor: Kurzepter

kürzern
Wortklasse: Verb
Erklärung: rechtlich nur in folgenden Bedeutungen:
sprachliche Erläuterung: hauptsächlich alemannisch für gleichbedeutend kürzen belegt.

kürzern (I)
Erklärung: (eine Frist) abkürzen.
vgl. kürzen (II 1).

kürzern (II)
Erklärung: (einen Termin) vorverlegen.
vgl. kürzen (II 2).

Wort danach: Kürzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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