Wort davor: Kürzeit

kürzen
Wortklasse: Verb

kürzen (I)
Erklärung: von einer räumlichen Vorstellung ausgehend.

kürzen (I 1)
Erklärung: körperl.: des Hauptes kürzen köpfen.
vgl. kurz (A I).

kürzen (I 2)
Erklärung: Rechtsvorschriften straffen, auf das Wesentliche beschränken, auch: streichen, weglassen.
kürzen (I 3)
Erklärung: eine Sache oder ihren Wert in Abzug bringen, aufrechnen.
kürzen (I 4)
Erklärung: eine Pacht, eine Kaufpreis mindern.
kürzen (I 5)
Erklärung: (Rechte, Befugnisse) antasten, beschneiden, mindern.
kürzen (I 6)
Erklärung: jm. etwas abnehmen, enteignen.
kürzen (I 7)
Erklärung: tadeln, strafen; Bedeutungsentwicklung wohl über 'kleiner machen, demütigen'.
kürzen (II)
Erklärung: von einer zeitlichen Vorstellung ausgehend.

kürzen (II 1)
Erklärung: (eine Frist) abkürzen.
vgl. kürzern (I).
kürzen (II 2)
Erklärung: (einen Termin) früher ansetzen, vorverlegen.
kürzen (II 3)
Erklärung: (eine Verhandlung) beenden, (einen Rechtsstreit) abschließen, beilegen.
kürzen (II 4)
Erklärung: (eine Streitsache) rasch beenden, (den Rechtsgang) beschleunigen; mit unscharfer Bedeutungsabgrenzung gegen kürzen (II 3).

Wort danach: Kurzepter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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