Wort davor: kürwunden
Kurwürde
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
idR. an den Besitz eines Kurlandes gebundenes Amt eines Kurfürsten (I);
im engeren Sinn: das Recht eines Kurfürsten (I) zur Wahl des deutschen Königs.
sprachliche Erläuterung:
lat. electoratus.
vgl.
1Kür (C I 2),
Kurdignität,
Kurfürstentum (I),
Kurfürst(en)würde,
Kurhut (II),
Kürrecht (B IV),
Kürstimme (II),
Kürstimme (III).
Sachhinweis:
HRG.1 II 1314 - 1319.
- Datierung: 1635
Fundstelle: RAbsch. III 539
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- Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. 292
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1695
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 340
- Belegtext:
die weltl. chur-wuerde ist erblich
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 Anweiser s.v. chur-fuersten
- Belegtext:
daß das vicariat denen pfaltzgrafen nicht wegen der chur-wuerde, sondern wegen der pfaltzgrafschafft competire
Datierung: 1742
Fundstelle: Moser,StaatsR. VII 429
- Belegtext:
das kayserliche commißions-decret de an. 1708 gedencke keiner braunschweigische chur-lande, und daß die chur-wuerde nicht realiter darauf haffte, seye daher klar, weil dise chur-wuerde
nicht mit dem land ad quoscunque agnatos kommen, sondern nach abgang des jetzigen chur-braunschweigischen manns-stamms wieder erloeschen solle, folglich seye es ein privilegium personale
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 347
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 33 S. 5
- Belegtext:
ob eine dame die chur-wuerde besitzen koenne?
Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 33 S. 224
[weitere Angaben: ebd. 227]
- Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 209
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
daß die chur-wuerde in selbigen [geistlichen churfuerstenthuemern] nicht sowohl auf dem stifts-land, als vielmehr der person des erz-bischofs beruhe; daß diese nicht ihrer lande,
sondern ihrer erz-canzler-aemter halben bey der wahl stimme und stand fuehreten
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 223
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
ist dieses ... reichs-gesetz vorhanden, daß ein jeder herr, welcher solche lande besitzet, auf und mit welchen die chur-wuerde hergebracht ...ist, auch alle dieser wuerde anhaengige
und hergebrachte gerechtsame ... zu verrichten, besonders aber die wahl eines roemischen koenigs zum kayser vollfuehren zu helfen, allerdings und ohne widerrede berechtiget sey
Datierung: 1755
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. IX 8
- Belegtext:
chur-wuerde, electoratus ... selbige haftet auf den landen
Datierung: 1755
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. IX 48
- Datierung: 1768
Fundstelle: Dalberg,Widerlegung 43
- Belegtext:
daß die geistliche churwuerde auf dem erzamt und die weltliche auf den churlanden beruhe, ist ... in der gueld. bulle ... versehen
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 102
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1792
Fundstelle: Pütter,ErörtStaatsR. I 355
- Belegtext:
es soll auch keine neue kurwürde ohne des gesamten reichs einwilligung erteilt werden
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 58
- Datierung: 1803
Fundstelle: SammlBadStBl. I 1136
- Belegtext:
nach mannichfaltigen veränderungen ... haben die kurwürde 1) der reichserzkanzlar, 2) Böhmen, 3) Pfalzbaiern, 4) Sachsen, 5) Brandenburg, 6) Braunschweig Lüneburg, 7) Salzburg, 8) Baden, 9) Hessencassel, 10) Würtemberg
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 122
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kurwürdigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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