Wort davor: Kürträger

Kürung
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. koringe, im Mnl. vornehmlich in nichtrechtlichen Bedeutungen gebraucht.
Wortbildungshinweis: zu küren.

Kürung (I)
Erklärung: Ermessen.

Kürung (II)
Erklärung: obrigkeitliche Prüfung, Taxierung von Waren und Tieren.
Kürung (III)
Erklärung: Wahl zu einem Amt, bei der Königswahl vielleicht die Proklamation des Gewählten.
Kürung (IV)
Erklärung: Beschluß, Verordnung, Statut.
Kürung (V)
Erklärung: Bestrafung.
vgl. Korninge.

Wort danach: Kurverein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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