Wort davor: 2Kurt

Kurtag, Kürtag
Wortklasse: Maskulinum

Kurtag (I)
Erklärung: Wahltag, insb. bei der Ratswahl.

Kurtag (II)
Erklärung: Gerichtstermin, in Aachen insbesondere des Kürgerichts (III).
Kurtag (III)
Erklärung: wie Kürschau (I).
sprachliche Erläuterung: nur nl.
Kurtag (IV)
Erklärung: (urspr. wohl mit Bezug auf küren III 1, dann auch auf die übrigen Bedeutungen:) ordentliche Gemeindeversammlung in Sachsen, meist mehrmals im Jahr, zur Rechnungslegung der Haushalts und zur Regelung verschiedener dörflicher Angelegenheiten, insb. Feuerschau und Grenzbegehung.
Kurtag (V)
Erklärung: aus gleichbedeutend Kurfürstentag verkürzt.

Wort danach: Kurte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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