Wort davor: Kurrentschoß
Kurrentschuld
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
gewöhnliche, meist kleine und ungesicherte Kapitalschuld, zB. für gelieferte Ware oder Arbeit, im Ggs. zu verbriefter, vorrangiger Schuld.
sprachliche Erläuterung:
das Bestw. aus lat. currens 'laufend' mit frz. beeinflußter Nbf. courant-.
- Belegtext:
current oder lauffende schulden vulgò vocantur, welche nit verbriefft seynd vnnd von taeglichem außgaben herruehren, da kein capital, so nambhafft, angelegt
Datierung: 1641
Fundstelle: Besold,Thes.(Augsburg 1641) 209
- Datierung: 1682
Region/Autor/Textsorte:
Eßlingen
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2403
- Belegtext:
kurrentschulden, creditorum [non?] personaliter privilegiatorum credita
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1940
[weitere Angaben: wohl auch hierher]
- Datierung: 1713
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII 362
- Datierung: 1753
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 II 694
- Datierung: 1753
Fundstelle: MittHohenzollern 59 (1925) 222
- Belegtext:
kurrentschulden fuer gelieferte waaren oder arbeit
Datierung: 1789
Fundstelle: HdbchÖstGes. XVII 669
- Belegtext:
courant-schulden oder laufende schulden sind gewoehnliche buchschulden, fuer die weder sicherheit noch unterpfand gestellt ist, so lange der debitor sicher ist und seinen credit nicht verloren hat, sind es courant-schulden
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 107
Wort danach: Kurrentschuldner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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