Wort davor: Kurmedwein

Kürmeister
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: vor allem nl. und nrh. belegt.

Kürmeister (I)
Erklärung: amtlicher Warenprüfer und Marktaufseher, tw. auch Inhaber anderer Aufsichtsfunktionen.
vgl. Finder (VI), Kieser (I), Kunder, Kundmeister, Küramt (I), Kürer (I 1), Kürgenosse (III), Kürherr (III), Kürmann (IV), Marktmeister.
Wortbildungshinweis: zu küren (I).

Kürmeister (II)
Erklärung: in Utrecht eine Person, die Vergehen meldet oder Strafgelder einnimmt.
Wortbildungshinweis: zu 1Kür (B I).

Kürmeister (II 1)
Erklärung: städtischer Beamter, der vor allem die Beteiligung an Raufhändeln rügt, sie gelegentlich auch richtet und die Strafgelder einzieht.
Kürmeister (II 2)
Erklärung: seit 1430 auch der Pächter der Bußgelder für einen Raufhandel.
Kürmeister (II 3)
Erklärung: der den Kürmeistern (II 2) beigeordnete Ratsherr, der die Verfolgung der gemeldeten Vergehen leitet, vgl. UtrechtRBr. Inl. 184 Anm. 4 und 185f.
Kürmeister (II 4)
Erklärung: jeder, der bei der Obrigkeit ein Vergehen anzeigt.
Kürmeister (III)
Erklärung: landesherrlicher Beamter in Geldern zum Einnehmen der 1Kür (B II 2).

Wort danach: Kürmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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