Wort davor: Kurmedshafer
Kurmedsherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Grundherr eines Gutes, dessen Inhaber Kurmede (I) leisten muß.
- Belegtext:
erstlich weisen sie einem hertzogen von G. ... vnd anderen churmodtsherren ihre churmodtsgerechtigkeitten zu, dergestalt: wan der lehensdrager einer von leben zum thott kommen,
daß alßdan sein best quick, so die nachtsrast vff den churmodigen ansedell hatt vnd sonsten bergen vnd dhall gewonnen, dem herrn für churmodt erfallen vnd verthedingt sein soll
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NrhArch. 6 (1868) 299
- Datierung: 1605
Fundstelle: MGladbachUB. II 296
- Belegtext:
die guts-herren werden churmuths-herren, die vasalli churmuths-traeger, emphyteutici seu curmodiales vasalli genennet, welche diese lehen als feuda hereditaria, die wie ein allodium
anzusehen, bey einem judicio, so curtiale oder hof- und manngericht heißt, empfangen oder uebernehmen
Datierung: 1756
Fundstelle: Cramer,Neb. IV 63
- Datierung: 1764
Fundstelle: Cramer,Neb. 43 S. 65
Wort danach: Kurmedshofstatt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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