Wort davor: Kurmedshafer

Kurmedsherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Grundherr eines Gutes, dessen Inhaber Kurmede (I) leisten muß.

Wort danach: Kurmedshofstatt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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