Wort davor: Kurmedelehen

Kurmed(en)recht
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: vor 18. Jh. Komp. oder nur syntaktische Fügung?

Kurmed(en)recht (I)
Erklärung: das Rechtsinstitut der Kurmede (I).

Kurmed(en)recht (II)
Erklärung: Recht zur Wahl eines Teils des Nachlasses.
vgl. Kürrecht (B II).

Wort danach: Kurmeder

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