Wort davor: Kurmede
Kurmedelehen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
bäuerliches Leihegut, Kürgut, von dem Kurmede (I) geleistet werden muß.
sprachliche Erläuterung:
rechtswissenschaftl. Begriff des 18. Jh.
- Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 88
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- in Google Books
- Belegtext:
chur-mede-lehen ist eine art von bauer-lehn, welche diesen dergestalt geliehen werden, daß sie, nach geleisteter lehns-pflicht, jaehrlich einen gewissen zins reichen muessen.
und wenn der lehnmann stirbt, kan der lehn-herr von den erben das beste pferd, oder ochsen, oder auch eine leblose sache, vor die belehnung fordern
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 227
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Datierung: 1756
Fundstelle: Cramer,Neb. IV 40 u. 75
- Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht III 100 u. 156
- Datierung: 1804
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 69 S. 284
Wort danach: Kurmed(en)recht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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