Wort davor: Kurlehen

Kürleib
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Abhängigkeitsverhältnis gegenüber einem Herrn, den sich der Betreffende gewählt hat, auch eine unter diesem Verhältnis lebende Person (Bosw.-Toller,Suppl. 142).
sprachliche Erläuterung: nur ae. cyreli-f zu ae. li-f 'Leben'.

Wort danach: Kürleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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