Wort davor: Kürlager
Kurland
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
eigentlich dasjenige Gebiet eines Kurfürsten (I), mit dem die Kurwürde
verbunden und das daher unteilbar und nur an den Erstgeborenen vererbbar ist und auf das sich das Appellationsprivileg bezieht, im weiteren Sinne alle der Herrschaft eines Kurfürsten
(I) unterliegenden Gebiete.
sprachliche Erläuterung:
fast durchweg im Pl. Kurlande gebr.
vgl.
Kurkreis (II),
Kurlehen,
Kürrecht (B IV).
Sachhinweis:
HRG.1 II 1297-1304.
- Belegtext:
[Buchtitel:] B.M. Husan, Nucleus saxonicus, oder kurtzer inhalt derer in churf. durchl. zu Sachs. chur- und erblanden zum justitienwerck
... ueblichen neulichsten provincial-rechten ... Leipzig 1650
- Datierung: 1692
Fundstelle: Moser,StaatsR. 33 S. 32
- Belegtext:
bekanntermaßen aus den chur-landen keine appellationes noch provocationes dahin [Reichsgerichte] gehen
Datierung: 1716
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Preußen
Fundstelle: Zeumer,Stud. III 67
- Datierung: 1741
C.F. Necker, Unterricht in dem Staats-Recht des h. r. R. teutscher Nation (Marburg 1741) II 75f.
- Datierung: vor 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 164
- Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 347
- Belegtext:
ob die chur-rechte von den chur-landen abgesondert werden moechten? [wird] verneinet
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 222
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
gebot, die chur-lande unzertrennet zu halten
Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 222
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
daß das recht, stimme, amt und wuerde, samt andern gerechtsamen, die an ihren chur-landen haften, keinem andern zu theil werden moegen als demjenigen, welcher dergleichen churfuerstenthum selbsten ... besetzet
Datierung: 1755
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. IX 3
- Belegtext:
jedoch ist das primogeniturrecht nur von den eigentlichen kurlanden und nicht von anderen erbländern, worauf die kur nicht haftet, zu verstehen
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 489
- Datierung: 1758
Fundstelle: Pütter,HistHdb. 435
- Belegtext:
daß die geistliche churwuerde auf dem erzamt und die weltliche auf den churlanden beruhe, ist zum theil in der gueld. bulle ... klar versehen
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 102
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in unsern sämmtlichen chur- und übrigen landen
Datierung: 1772
Fundstelle: CSax. I 1006
- Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 11
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- in Google Books
- Belegtext:
das churland, ... ein land, auf welches die churfürstliche würde haftet. in weiterer bedeutung werden auch wohl alle länder, die ein churfürst als churfürst besitzet, im plural die churlande genannt
Datierung: 1774
Fundstelle: Adelung I 1205
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in den kurlaendern fuehrt nur der regierende herr das kurwappen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 503
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1803
Fundstelle: OstbairGrenzm. 5 (1961) 267
- Datierung: 1804
Fundstelle: BadKantonRegl. 41
Wort danach: Kürlasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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