Wort davor: Kürlager

Kurland
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: eigentlich dasjenige Gebiet eines Kurfürsten (I), mit dem die Kurwürde verbunden und das daher unteilbar und nur an den Erstgeborenen vererbbar ist und auf das sich das Appellationsprivileg bezieht, im weiteren Sinne alle der Herrschaft eines Kurfürsten (I) unterliegenden Gebiete.
sprachliche Erläuterung: fast durchweg im Pl. Kurlande gebr.
vgl. Kurkreis (II), Kurlehen, Kürrecht (B IV).
Sachhinweis: HRG.1 II 1297-1304.

Wort danach: Kürlasse

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