Wort davor: kürisch
Kürjahr
Wortklasse: Neutrum
Kürjahr (I)
Erklärung:
Beginn und Dauer einer beschränkten Mündigkeit Minderjähriger.
- Belegtext:
des knecktes korjare sint xiiii jar und des medechens xii; so mag eyn yczlichs im zcu vormunde kyszen, weme is wil
Datierung: 1435/54
Fundstelle: DanzigSchB. 21
- Datierung: 1597
Region/Autor/Textsorte:
Danzig
Fundstelle: DWB. V 2812
Kürjahr (II)
Erklärung:
Jahr der Ratswahl.
Wort danach: Kürkammer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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