Kuriatstimme Wort danach: kürig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Kollektivstimme der im 1Reichstag (I) innerhalb des Fürstenrats (I) zusammengeschlossenen
einzelnen Grafenkurien und Prälatenbänke (vgl. HRG.1 II 1293), auch in anderen
ständischen Vertretungen und im 19. Jh. auch im Konkursrecht gebraucht.
sprachliche Erläuterung:
zu mlat. curia 'Versammlung, Gesamtheit d. Großen im Reich'.
Datierung: 1777
Fundstelle: Pütter,BeitrStaatsR. I 66
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Datierung: 1801
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 224
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Datierung: 1814
Fundstelle: AktWienKongr. I 1 S. 59
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