kürhaftig
Wortklasse: Adjektiv
sprachliche Erläuterung:
nur nl.
kürhaftig (I)
Erklärung:
(mit Sachobjekt:) strafbar, wie kürbar (I 1).
Wort danach: Kurhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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