Wort davor: Kürgut

Kürhabende
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der das Recht hat, den städtischen Rat zu wählen.
vgl. Kürherr (II 2).

Wort danach: Kürhafer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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