Wort davor: Kürgemeine
Kürgenosse
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
überwiegend in Westfalen belegt.
Kürgenosse (I)
Erklärung:
(gewählter) Beisitzer (I 1) am Niedergericht, nach Übertragung der Urteilsfindung auf den Richter nur noch gerichtlicher Schätzer.
vgl.
Kurhof (III),
Kürnosse (I),
Schöffe,
Umständer.
- Belegtext:
dat ich [schulthette des hoves to O.] mit willen und mit wlbort der korghenoten des hoves hebbe vorwesselt T. van E., de horich was in den hof to O.
Datierung: 1357
Region/Autor/Textsorte:
Recklinghausen
Fundstelle: Kindlinger,Hörigk. 448
- Belegtext:
darsulvest ehr ... mit den nabenompten corgenoten ein apen geheget gerichte gespanneder bank geholden
Datierung: 1569
Fundstelle: WestfLR. 258
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- Belegtext:
curgenoten und umbstender des gerichtes
Datierung: 1571
Fundstelle: WestfLR. 155
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- Belegtext:
bysitter oder corgenoten des gerichtz
Datierung: 1574
Fundstelle: WestfLR. 101 Anm.
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- Datierung: 1579
Fundstelle: JbOldenb. 15 (1906) 229
- Belegtext:
an etlichen orttern vnsers stiffts herprachtt [ist], daß neben vnsern gograffenn vnd richternn zwei scheffenn oder churgenossenn das gerichte mit bekleidet
Datierung: um 1600
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 68
- Datierung: 1674
Fundstelle: Diepenbrock,AmtMeppen 772
- Belegtext:
ihren erlittenen schaden durch die vereydete churgenossen besichtigen ... lassen
Datierung: 1764
Region/Autor/Textsorte:
Osnabrück
Fundstelle: Cramer,Neb. 46 S. 42
- Datierung: 1770
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 581
- Belegtext:
das gericht besetzen der gograf oder richter und gerichtschreiber. die churgenossen oder gerichts-assessoren und ehemaligen urtelweiser besorgen dermalen fast allein die vorfallende schaetzungen der gueter
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1690
- Datierung: 1798
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. I 223f.
Kürgenosse (II)
Erklärung:
Wahlmann bei der Ratswahl.
vgl.
Kürherr (II 2).
- Belegtext:
inhalt des aeydes, wie die chur-genossen ... schwoeren sollen
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
MünsterPolO.
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 119
- Belegtext:
welche vier erwoehlte ... auß jeder leyschafft zum dritten und letzten koehr zween fromme ... buergere zu chur-genossen nahmhafft machen ... sollen, doch also, daß von denen
personen, so diesselbigen jahrs zu rahte gesessen, nicht mit zu solchen chur-genossen sollen gesetzt werden
Datierung: 1592
Region/Autor/Textsorte:
MünsterPolO.
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 119
- Datierung: 1604
Region/Autor/Textsorte:
Paderborn
Fundstelle: JbWestfKG. 7 (1905) 116
- Belegtext:
daß diese stadt ... die freie rathswahl hat, auch die beeidete churgenossen beide burgermeistere und alle andere rathspersonen erstlich erwählen
Datierung: 1662
Fundstelle: HammStR. 38
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- Datierung: 1. Hälfte 18. Jh.
Fundstelle: Deus,HerrenSoest 532
- Belegtext:
jede bauerschaft hude sollte zwei kurgenossen wählen, welche die ratswahl zum besten der stadt verrichten könnten
Datierung: 1765
Region/Autor/Textsorte:
Salzkotten
Fundstelle: Lappe,Salzk. 440
Kürgenosse (III)
Erklärung:
amtlicher Beschauer.
vgl.
küren (I),
Kürmeister (I).
Wort danach: Kürgenosseneid
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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