Wort davor: Kürgemach
Kürgemeine
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
dörfliche Wahlversammlung.
Wortbildungshinweis: zu
1Gemeine (II),
1Kür (A II 2).
- Belegtext:
es will der gerichts-herr, damit sich ein jeder vor diesen verbrechungen zu huethen und mit der unwissenheit nicht zu entschuldigen wissen, daß die gemeine ihr solche alle gerichts-tage, chur-gemeinen,
und wenn sie gemeine-bier trincken, vorlesen lassen
Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Klingner II 580
Wort danach: Kürgenosse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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