Wort davor: Kürgedinge

Kürgeld
Wortklasse: Neutrum

Kürgeld (I)
Erklärung: an die Beschaukommission zu leistende Gebühr für eine Deichschau (I).
Wortbildungshinweis: zu 1Kür (A I 4).

Kürgeld (II)
Erklärung: im sächsischen Erbrecht: Entschädigung für den Verzicht des jüngsten Sohns auf das Recht, die väterlichen Liegenschaften zu übernehmen.
vgl. Kürrecht (B I).
Wortbildungshinweis: zu 1Kür (C I 1).
Kürgeld (III)

Wort danach: Kürgemach

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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