Wort davor: Kurfürstentaler

Kurfürstentum
Wortklasse: Neutrum

Kurfürstentum (I)
Erklärung: Kur (würde), Recht zur Königswahl, auch übtr. das dieses Recht ausübende Kurhaus.

Kurfürstentum (II)
Erklärung: Herrschaftsgebiet eines Kurfürsten (I), mit dessen Besitz die Kurwürde verbunden ist (Ende 18. Jh. mitunter aus kur- und fürstentum zu kurtum gekürzt, zB. 1771 Josephinismus III 242, 1804 Gönner,StaatsR. 54, 123, 125, 193, 351).
Kurfürstentum (III)
Erklärung: kurfürstlicher Ornat.

Wort danach: Kurfürstentumamt

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