Wort davor: Kurerzstift

Kurfürst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: nach Bezeichnungen wie die vürsten an der kür (Mitte 13. Jh. GuteFrau V. 2902) oder dhes kores vursten (Ende 13. Jh. BrschwRChr. V. 8102) setzt sich das Kompositum Kurfürst durch, das in der formelhaften Reihung kurfürsten und fürsten (15./16. Jh.) zu kur(-) und fürsten (16./17. und noch 18. Jh.) gekürzt wird.

Kurfürst (I)
Erklärung: einer der geistlichen oder weltlichen Reichsfürsten, die das ausschließliche Recht der Königs-/Kaiserwahl besitzen.
vgl. Kürherr (II 1).

Kurfürst (II)
Erklärung: übtr. in der Fachsprache der Münzer: Kurfürsten setzen; zu Kurfürsten machen mehrfach geglühte und zurechtgeschlagene Schrötlinge in die endgültige Form bringen.

Wort danach: Kurfürst(en)amt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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