Wort davor: Kürerbatzen
Kurerbe, Kürerbe
Wortklasse: Maskulinum
Kurerbe (I)
Erklärung:
Erbe der Kurwürde, zukünftiger Kurfürst (I).
vgl.
Kurprinz.
Wortbildungshinweis: zu
1Kür (C I 2).
- Belegtext:
bey noch waehrender minderjaehrigkeit des chur-erbens
Datierung: 1612?
Fundstelle: Moser,StaatsR. VIII 125
- Datierung: 1651
Fundstelle: Rosenthal,Gw. II 34
- Belegtext:
wir ... churfürst ... vor uns und unser churerben thun hiermit künden und bekennen
Datierung: 1663
Fundstelle: Schultze,Meißen-Wurzen 81
- Belegtext:
des churfuersten aeltester sohn und chur-erb
Datierung: 1721
Fundstelle: Struve,PfälzKHist. 529
- Belegtext:
allemahl der aelteste printz als chur-erbe angesehen und ihm in seiner minderjaehrigkeit bis in das 18de jahr der nechste agnat zum vormunde gegeben wird
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 77
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- Datierung: 1755
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. IX 5
Kurerbe (II)
Erklärung:
Inhaber des Kürrechts (B I).
- Belegtext:
woferne der churerbe ... nunmehr seine muendigkeit vnlangst erreichet vnd weder das gesetzte churgeld ... noch den kauffcontract jemals bestaendiger weise acceptirt, so ist er
als der churerbe solch guth zu retrahiren wohl befugt
Datierung: 1629
Chr.Ph. Richter, Tractatus de jure et ordine successionis ab intestato 3Jena (1658) 178
- Datierung: 1684
Fundstelle: AltenburgSamml. I 155
- Datierung: 1698
J. Schilter, Praxis iuris Romani in foro Germanico II 2Jena (1698) 203
- Belegtext:
kur-erbe, m. haeres optionis inter filios. s. qui jus optionis habet
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 169
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- Belegtext:
kuehrerbe. der erbe, welcher das recht hat, etwas aus der verlassenschaft zu waehlen
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 655
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Wort danach: Kurerzbischof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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