Wort davor: Kurdignität

Küreid
Wortklasse: Maskulinum

Küreid (I)
Erklärung: Auswahleid (Liebermann,WB. 293f.) mit vom Richter oder von der Gegenpartei ernannten Eideshelfern.
vgl. ungekoren.

Küreid (II)
Erklärung: Gelöbniseid bei Übernahme eines bestimmten Amtes (als Wahlmann, als Mitglied eines städtischen Ratskollegiums, als Träger der Kurwürde).

Wort danach: küren

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