Belegtext:
wo aber kain solcher [testamentarisch] verordneter curator zuoerhoffen, so werden als dann wie in pfleg vnd vormundschaften die nechst gesipten freünd zuo solcher curation genommen Datierung: 1546
Fundstelle:Perneder,Inst.(1546) 18r Faksimile, Ausgabe von 1544
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