Wort davor: Kurat
Kuratel
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
zeitlich und sachlich begrenzte Vermögens- und/oder Personensorge für beschränkt geschäftsfähige Personen (zur Unterscheidung zwischen Vormundschaft und Kuratel vgl.
Kurator I).
sprachliche Erläuterung:
aus mlat. curatela "Vormundschaft (vgl. Schulz,FremdWB. I 412).
vgl.
Tutel,
Vormundschaft.
- Belegtext:
aus was bewegenden ursachen wir den unterschied der tutel und curatel oder vormund- und treustraegerschaft aufgehoben
Datierung: 1618
Fundstelle: SammlVerordnWürzb. I 120
- Belegtext:
ein vormund, pfleger und versorger kann sich von der vormundschaft oder curatel, die er einmahl angenommen ..., ohne sonderbare ... ursachen nicht los machen
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 275
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. 643
Faksimile
- Datierung: 1718
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 216
- Belegtext:
cura oder curatel ist ein vermoegen, des andern geschaefte und vermoegen wegen seiner unvermoegenheit gehoerig zu besorgen und zu verwalten. sie ist 1 legitima, welche die
naechsten anverwandten fuehren, 2) datiua, welche die obrigkeit anordnet, 3) testamentaria, die in einem testament aufgetragen wird
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 235
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VIII 468 u. 472
- Datierung: 1777
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 381
- Belegtext:
bis vollendung des 24sten jahrs hat jede person unter der minderjaehrigkeit und kuratel zu verbleiben
Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 189
- Datierung: 1781
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 123
- Belegtext:
in der regel muß der [Ehe-] mann die curatel und mit derselben, in ansehung des vorbehaltenen vermögens, alle pflichten eines fremden curators übernehmen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 1 § 227
- Belegtext:
[Übschr.:] von vormundschaften und curatelen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 18
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 77ff.
- Belegtext:
curatel curatela, cura, curatio ist ein munus publicum, hauptsaechlich das vermoegen eines menschen zu administriren, der zwar nicht unmuendig, aber doch nicht im stande ist, es selbst administriren zu koennen
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 76
- Belegtext:
[Übschr.:] von den vormundschaften und curatelen
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. vor §§ 187ff.
Wort danach: Kuratelrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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