Wort davor: 2Kür

Küramt, Kuramt
Wortklasse: Neutrum
vgl. Kurfürst(en)amt, Kürmeisteramt, Kürmeisterschaft.

Küramt (I)
Erklärung: Einrichtung zur Kontrolle des Warenverkaufs, Amtsstelle und Pflichtenkreis des Kürmeisters (I).

Küramt (II)
Erklärung: Befugnis zur Königswahl.
Küramt (III)
Erklärung: (begriffl. gleichgesetzt mit) Reichserzamt in der Hand eines Kurfürsten (I).
Küramt (IV)
Erklärung: "die Ämter der O.Pfalz, welche von 1378 an immer dem ältesten Prinzen als Churfürsten zustanden, hießen churämter" Schmeller2 I 1284.

Wort danach: Kurantgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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