Wort davor: Kuppeteil

1Kuppler
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu 1kuppeln.

1Kuppler (I)
Erklärung: eigennützig oder gewinnsüchtig handelnder Vermittler von Gelegenheiten zur Ausübung von Unzucht.

1Kuppler (II)
Erklärung: Vermittler einer Heirat ohne Zustimmung der Eltern bzw. des Vormunds.
1Kuppler (III)
Erklärung: Freier oder Brautwerber.

Wort danach: 2Kuppler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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