Wort davor: Kuppelmann

1kuppeln
Wortklasse: Verb, auch subst. Infinitiv
sprachliche Erläuterung: zu Kuppel als Nbf. von Koppel Band, Verbindung.

1kuppeln (I)
Erklärung: eigennützig und/oder gewohnheitsmäßig zur Unzucht anstiften oder jemand dabei unterstützen.

1kuppeln (II)
Erklärung: zu einer heimlichen Eheschließung austiften oder Beihilfe leisten.
1kuppeln (III)
Erklärung: für sich oder einen anderen zur Ehe werben.
1kuppeln (IV)
Erklärung: Brautleute trauen.

Wort danach: 2kuppeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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