Wort davor: Kuppelmann
1kuppeln
Wortklasse: Verb, auch subst. Infinitiv
sprachliche Erläuterung:
zu Kuppel als Nbf. von Koppel Band, Verbindung.
1kuppeln (I)
Erklärung:
eigennützig und/oder gewohnheitsmäßig zur Unzucht anstiften oder jemand dabei unterstützen.
- Belegtext:
er kuppelte zuo den frouwencloestern
Datierung: 1353
Fundstelle: StraßbStChr. II 1021
- Belegtext:
[Übschr.:] von denen, so haymlich kuppeln vnd einstoßen
Datierung: 1521
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 46
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1574
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 28
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- Datierung: 1577
Fundstelle: RPO. 1577 S. 393 (Art. 26 § 3)
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- Datierung: 1577
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 689
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- Belegtext:
es soll niemandts kain ledig oder ehefolg, es wer, wer es woell, kainswegs einstoßen, zutreiben, kupplen oder verfieren
Datierung: um 1580
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 746
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. IV 5 § 6
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Datierung: 1587
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 663
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- Belegtext:
kupplen. item welches weib, es seie jung oder alt, einem sein sohn oder tochter verkuplet oder sonsten zusambenhülft und herbringet, die söllen von stund an auß dem flecken gewißen ... werden
Datierung: 1587/1725
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 919
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- Datierung: 1593/94
Fundstelle: Bruch,Trier 44
- Belegtext:
vom kuplen und haimlichen enthalten
Datierung: um 1600
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 335
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- Datierung: 1611
Fundstelle: WürtLändlRQ. II 201f.
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- Belegtext:
wird ... das verbrechen [unzucht] qualificirt ..., wenn eltern und ehegatten sich selbst, in ruecksicht ihrer kinder und gatten, zu dem niedrigen geschaefte des kuppelns herabwuerdigen
Datierung: 1798
Fundstelle: Grolman,KrimRWiss. 369
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1kuppeln (II)
Erklärung:
zu einer heimlichen Eheschließung austiften oder Beihilfe leisten.
1kuppeln (III)
Erklärung:
für sich oder einen anderen zur Ehe werben.
- Belegtext:
kuppeln. freyen pulen sponsiern buen. procare procari
Fundstelle: Voc. 1482 s.v.
- Belegtext:
im gemeinen leben bedeutet zwei personen an einander kuppeln ... zwei personen zu einer ehelichen verbindung als unterhaendler zu bereden suchen
Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 1097
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
1kuppeln (IV)
Erklärung:
Brautleute trauen.
- Belegtext:
averbo koppeln dicimus ... copulare conjuges coram facie ecclesiae
Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 999
Wort danach: 2kuppeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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