Wort davor: 1Kuppelei
2Kuppelei
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
2kuppeln.
2Kuppelei (I)
Erklärung:
Veruntreuung, heimliche Absprache dazu.
vgl.
2Kupplerei.
- Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 110
- Belegtext:
der burggraff K. solche kupeley mit dem kornschreiber hatte
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 128
- Belegtext:
es solle der bettelvogt auch keine koppelei oder mauch marckt mit denen bettlern haben
Datierung: 1593/94
Fundstelle: TrierWQ. 125
- Datierung: 1746
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: QNPrivatR. II 2 S. 317
2Kuppelei (II)
Erklärung:
heimlicher Handel, Handelsgeschäft im Verborgenen.
- Belegtext:
es soll kein bürger umbstreichenden schotten vergönnen, außerhalb dem jahrmarkt in seinem hause feil zu haben und ihre koppeley zu treiben
Datierung: 1588
Fundstelle: ZMarienwerder 49 (1911) 31
- Belegtext:
von dato an alle holtz-handlungen und kuppeleyen ... gaentzlich zur verhuetung aller gelegenheit des holtz-handels verboten ... seyn sollen
Datierung: 1702
Fundstelle: CCPrut. III 123
2Kuppelei (II 1)
Erklärung:
ungleicher Handel.
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: DWB. V 1787
Wort danach: Kuppelhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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