Wort davor: Kundzettel
Kundzeuge
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Zeuge, 1Kunde (II).
- Datierung: 1554
Fundstelle: WiesbadenGB. 52
- Belegtext:
ist clag und antwort mit allem furbringen angehort worden, und ist des gerichts bescheid: dieweil die kundzeugen uf diesen tag angehort worden, ... sollen sie zum nechsten gerichtstag verlesen werden
Datierung: 1554
Fundstelle: WiesbadenGB. 75
[weitere Angaben: ebd.ö.]
Wort danach: Kune
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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