Wort davor: Kundschaftwein

Kundschaft(s)weise
Wortklasse: Femininum
Erklärung: die übliche Art einer Zeugeneinvernahme bzw. -aussage.
Wortbildungshinweis: zu Kundschaft (II), Kundschaft (III).

Wort danach: kundschaft(s)weise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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