kundschaft(s)weise
Wortklasse: Adverb
Erklärung:
nach Art und Weise eines Zeugenverhörs bzw. einer Zeugenaussage.
Wort danach: Kundschaftwerber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten