Wort davor: Kundschaft(s)weise

kundschaft(s)weise
Wortklasse: Adverb
Erklärung: nach Art und Weise eines Zeugenverhörs bzw. einer Zeugenaussage.

Wort danach: Kundschaftwerber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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