Kundschaftverhörer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
(Schieds-)Richter, Gerichtsbeauftragter, der Zeugen vernimmt.
Wortbildungshinweis: zu
Kundschaft (II).
Wort danach: Kundschaftverhörung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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